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   LAG Köln, 08.01.2016 - 10 Sa 730/15   

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LAG Köln, 08.01.2016 - 10 Sa 730/15 (https://dejure.org/2016,16659)
LAG Köln, Entscheidung vom 08.01.2016 - 10 Sa 730/15 (https://dejure.org/2016,16659)
LAG Köln, Entscheidung vom 08. Januar 2016 - 10 Sa 730/15 (https://dejure.org/2016,16659)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gewährung von Altersfreizeit

  • IWW

    § 3 Ziffer 1 MTV, § 3 a MTV, § 3 a Abs. 1 Satz 4 MTV, § 3 BUrlG, § ... 4 ArbZG, §§ 64, 66 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG, Artikel 9 Abs. 3 GG, § 3 a Ziffer 1 MTV, § 3 a Abs. 1 MTV, § 3 a Ziffer 1 Abs. 2 und 3 MTV, § 97 ZPO, § 72 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG
    Gewährung von Altersfreizeit

  • rechtsportal.de

    TzBfG
    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin auf tarifvertragliche Altersfreizeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 18/98

    Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für ältere Lehrer; Zulässigkeit der

    Auszug aus LAG Köln, 08.01.2016 - 10 Sa 730/15
    Eine Ungleichbehandlung wegen der Teilzeitarbeit ist immer dann gegeben, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an welches die unterschiedliche Behandlung bei den Arbeitsbedingungen anknüpft (vgl. BAG, Urteil vom 30.09.1998 - 5 AZR 18/98 - zitiert nach juris, Randziffer 29 m. w. N.).

    Die teilzeitbeschäftigte Klägerin, der eine solche Arbeitszeitermäßigung nicht gewährt wird, erhält bei gleichbleibender Vergütung damit eine geringere Vergütung pro geleisteter Arbeitsstunde (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 30.09.1998 - 5 AZR 18/98, zitiert nach juris, Randziffer 32).

    Die Darlegungs- und Beweislast für das objektive Vorliegen eines diesen Anforderungen genügenden Sachgrundes liegt beim Arbeitgeber (vgl. BAG, Urteil vom 30.09.1998 - 5 AZR 18/98 -, zitiert nach juris, Randziffer 35).

  • BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 316/08

    Sozialplanabfindung bei Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus LAG Köln, 08.01.2016 - 10 Sa 730/15
    Die bei einer Typisierung entstehenden unvermeidlichen Ungerechtigkeiten und Härten in einzelnen, besonders gelagerten Fällen, in denen die Interessenlage von der von den Tarifvertragsparteien als typisch angenommenen abweicht, sind hinzunehmen, wenn sie nicht besonders schwerwiegend und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BAG, Urteil vom 23.03.2011 - 10 AZR 701/09 - zitiert nach juris, Randziffer 22 m. w. N.; Urteil vom 22.09.2009 - 1 AZR 316/08-, zitiert nach juris, Randziffer 12).
  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 701/09

    Tarifvertrag für die Nahverkehrsbetriebe in Bayern - persönliche

    Auszug aus LAG Köln, 08.01.2016 - 10 Sa 730/15
    Die bei einer Typisierung entstehenden unvermeidlichen Ungerechtigkeiten und Härten in einzelnen, besonders gelagerten Fällen, in denen die Interessenlage von der von den Tarifvertragsparteien als typisch angenommenen abweicht, sind hinzunehmen, wenn sie nicht besonders schwerwiegend und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BAG, Urteil vom 23.03.2011 - 10 AZR 701/09 - zitiert nach juris, Randziffer 22 m. w. N.; Urteil vom 22.09.2009 - 1 AZR 316/08-, zitiert nach juris, Randziffer 12).
  • BAG, 21.10.2014 - 9 AZR 956/12

    Urlaubsdauer - Staffelung nach dem Alter

    Auszug aus LAG Köln, 08.01.2016 - 10 Sa 730/15
    Unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten ist es daher im Sinne einer typisierenden Betrachtung - insbesondere in Ausübung des Gestaltuingsspielraums der Tarifparteien - auch gestattet, als Differenzierungskriterium ein gesteigertes Erholungsbedürfnis - wie etwa aufgrund des Lebensalters und des Umfangs der Arbeitszeit (Vollzeit in Abgrenzung zur Teilzeit) - heranzuziehen (vgl. Gestaltungsspielraum des Arbeitgebers bei freiwilligen zusätzlichen Leistungen; BAG, Urteil vom 21.10.2014 - 9 AZR 956/12 -, zitiert nach juris, Randziffer 38).
  • BAG, 27.03.1996 - 5 AZR 647/94

    Streit um den Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin auf anteilige

    Auszug aus LAG Köln, 08.01.2016 - 10 Sa 730/15
    Vorliegend haben die Tarifvertragsparteien im Rahmen ihrer Tarifautonomie einen Schwellenwert für die Teilhabe an der Gewährung von Altersfreizeit festgelegt (vgl. BAG, Beschluss vom 27.03.1996 - 5 AZR 647/94 -, zitiert nach juris, Randziffer 13).
  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 8/03

    Teilzeitarbeit - Überstunden - Mehrflugstundenvergütung

    Auszug aus LAG Köln, 08.01.2016 - 10 Sa 730/15
    Dieser Wille ist durch Auslegung des Tarifvertrags zu ermitteln (vgl. BAG, Urteil vom 05.11.2003 - 5 AZR 8/03 -, zitiert nach juris, Randziffer 48).
  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12

    Tariflicher Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz - Nachtarbeit im Rahmen von

    Auszug aus LAG Köln, 08.01.2016 - 10 Sa 730/15
    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz ist erst dann anzunehmen, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gemeinsamkeiten oder Unterschiede der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise hätten beachtet werden müssen (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2013 - 10 AZR 736/12 -, zitiert nach juris, Randziffer 14).
  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 634/08

    Ausschluss einer Ausgleichszulage für Teilzeitbeschäftigte wegen Absenkung einer

    Auszug aus LAG Köln, 08.01.2016 - 10 Sa 730/15
    Dieser ist der von den Tarifvertragsparteien vorgenommenen ausdrücklichen Zweckbestimmung der Leistung zu entnehmen oder im Wege der Auslegung der Tarifnorm - anhand von Anspruchsvoraussetzungen, Ausschließungs- und Kürzungsregelungen - zu ermitteln (vgl. BAG, Urteil vom 05.08.2009 - 10 AZR 634/08 -, zitiert nach juris, Randziffer 32).
  • LAG Hamm, 30.01.2014 - 8 Sa 942/13

    Ermäßigung der wöchentlichen Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Köln, 08.01.2016 - 10 Sa 730/15
    Der Grund für die vorgesehene Absenkung der Arbeitszeit - die Kompensation für das altersbedingte Absinken des Leistungsvermögens und des hierdurch gesteigerten Erholungsbedürfnisses - trifft auf die Teilzeitbeschäftigten nicht zu (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 30.01.2014 - 8 Sa 942/13 -, zitiert nach juris, Randziffer 15).
  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90

    Arbeitsrecht; Diskriminierungsverbot; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus LAG Köln, 08.01.2016 - 10 Sa 730/15
    Von einem Erfahrungssatz, dass die Belastung durch ungünstigere Schichtzeiten mit zunehmender Arbeitszeit nicht linear ansteige, sondern exponentiell, sodass von einem bestimmten Punkt an ein Qualitätssprung einsetzt, kann nicht ausgegangen werden (vgl. BAG, Urteil vom 29.01.1992 - 5 AZR 518/90 -, zitiert nach juris, Randziffer 57).
  • LAG Düsseldorf, 23.01.2019 - 12 Sa 615/18

    Begriff der Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit i.S. von § 4 Abs. 1 TzBfG

    Eine sachlich Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung, bei der es sich zur Überzeugung der Kammer um eine unmittelbar an die Teilzeitbeschäftigung anknüpfende Ungleichbehandlung handelt, ist nicht gegeben (offen gelassen von BAG 27.03.1996 - 5 AZR 647/94, juris; s.a. LAG Köln 08.01.2016 - 10 Sa 730/15, juris und LAG Hamburg 03.04.2018 - 4 Sa 127/17, juris die eine unzulässige Ungleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter ablehnen sowie andererseits einen Verstoß gegen § 4 Abs. 1 TzBfG bejahend LAG Düsseldorf 13.09.2016 - 14 Sa 874/15, juris, in diese Richtung tendierend die erkennende Kammer mit Urteil vom 10.05.2017 a.a.O. Rn. 103).
  • LAG Hamm, 02.05.2019 - 17 Sa 62/19

    Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Wechselschichtarbeitnehmer durch Ausschluss

    Die tarifliche Regelung hat gleichzeitig zur Folge, dass Vollzeitbeschäftigte einen im rechnerischen Durchschnitt höheren Stundenlohn als Teilzeitbeschäftigte in der Situation des Klägers erhalten ( dazu: BAG 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - Rn. 43; 27. März 1996 - 5 AZR 647/94 - Rn. 13; 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - Rn. 29; LAG Düsseldorf 23. Januar 2019 - 12 Sa 615/18 - Rn. 55; 13. September 2016 - 14 Sa 874/15 - Rn. 158, 159; LAG Hamburg 3. April 2018 - 4 Sa 127/17 - Rn. 25; LAG Köln 8. Januar 2016 - 10 Sa 730/15 - Rn. 30 ).

    Aus den Anspruchsvoraussetzungen folgt, dass die Tarifvertragsparteien die Entlastung von älteren Arbeitnehmern durch zusätzliche Freizeit beabsichtigt haben (LAG Düsseldorf 23. Januar 2019 - 12 Sa 615718 - Rn. 62; LAG Hamburg 3. April 2018 - 4 Sa 127/17 - Rn. 32; LAG Düsseldorf 13. September 2016 - 14 Sa 874/15 - Rn. 174; LAG Köln 8. Januar 2016 - 10 Sa 730/15 - Rn. 39 zu einer vergleichbaren Regelung von Altersfreizeit).

    Die Entscheidung der Kammer weicht von den Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Köln ( 8. Januar 2016 - 10 Sa 730/15 ) und des Landesarbeitsgerichts Hamburg ( 3. April 2018 - 4 Sa 127/17 ) ab.

  • LAG Düsseldorf, 10.05.2017 - 12 Sa 1024/16

    Bestimmtheit und Klarheit des Feststellungsantrages und des

    bb)Es spricht außerdem alles dafür, dass es sich bei Nr. 6 Abs. 2 Satz 4 GBV FAA-LM1 um eine unzulässige Diskriminierung wegen der Teilzeit (§ 4 Abs. 1 TzBfG) handelt (offen gelassen von BAG 27.03.1996 a.a.O.; s.a. LAG L. 08.01.2016 - 10 Sa 730/15, juris einerseits und LAG Düsseldorf 13.09.2016 - 14 Sa 874/15, juris andererseits).
  • LAG Hamburg, 03.04.2018 - 4 Sa 127/17
    Die angerufene Berufungskammer folgt insoweit nach eigener Prüfung den rechtlichen Erwägungen des LArbG Köln im Urteil vom 08. Januar 2016 (- 10 Sa 730/15 - Rz. 32 bis 41, Juris).
  • ArbG Hamburg, 10.10.2017 - 21 Ca 181/17

    Ansprüche auf Altersfreizeit - Ungleichbehandlung

    Es ist nämlich nicht ausreichend, dass die Tarifvertragsparteien lediglich von dem Vorliegen eines sachlichen Grundes ausgehen (a.A. wohl LAG Köln, Urteil vom 8. Januar 2016, 10 Sa 730/15, wonach ausreichend sein soll, dass die Verallgemeinerungen der Tarifvertragsparteien auf eine "breite, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließende Beobachtung aufbauen" müssen sollen).
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